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   BVerwG, 25.07.1969 - VIII B 215.67   

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BVerwG, 25.07.1969 - VIII B 215.67 (https://dejure.org/1969,1957)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1969 - VIII B 215.67 (https://dejure.org/1969,1957)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1969 - VIII B 215.67 (https://dejure.org/1969,1957)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zustimmung zu einem Freiwilligenheer - Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - VIII B 215.67
    Auch diese - jedenfalls nicht denkgesetzlich unmögliche - Schlußfolgerung ist bei der Prüfung der Beschwerde zugrunde zu legen (vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402, das sich mit der Bindung des Bundesverwaltungsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts über das Vorliegen einer Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers befaßt).
  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - VIII B 215.67
    Das hat der beschließende Senat bereits grundsätzlich in dem Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - (Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 9 = DVBl 1961, 382) ausgesprochen.
  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 16.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - VIII B 215.67
    In der Entscheidung vom 10. November 1961 - BVerwG VII C 190.60 - DÖV 1962, 303 - hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen; "Da es allein darauf ankommt, ob sich der Kläger für seine Person aus dem als Weigerungsgrund gesetzlich anerkannten sittlichen Prinzip gezwungen sieht, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, ist es rechtlich bedeutungslos, daß er vor dem Verwaltungsgericht die Macht des Staates zur Aufstellung einer Wehr aus Freiwilligen nicht bezweifelt hat".
  • BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 172.60
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - VIII B 215.67
    Allerdings kann, wenn zu der "Grundsatzfrage" bereits eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, geprüft werden, ob das Urteil von dieser Entscheidung abweicht und deshalb die Revision zuzulassen ist (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1961 - BVerwG-VIII B 172.60, NDR 1961, 875).
  • BVerwG, 25.07.1967 - IV B 164.66

    Rechtmäßigkeit der Abfindung eines Flurbereinigungsteilnehmers - Beschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - VIII B 215.67
    Dieser Rechtsauffassung ist der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 25. Juli 1967 - BVerwG IV B 164.66 - gefolgt.
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